Mietkauf
- Mietkauf ist kein Leasing, sondern entspricht wirtschaftlich einem Ratenkauf.
- Der Kunde (=Mietkäufer) ist wirtschaftlicher Eigentümer der Geräte.
- Der Kunde zahlt mit der ersten Rate die gesamte Umsatzsteuer (USt.) für
die komplette Laufzeit.
- Während der Vertragslaufzeit zahlt er nur noch die Netto-Raten.
- Mit Zahlung der letzten Rate wird der Kunde auch rechtlicher Eigentümer
der Geräte
- Es handelt sich dabei um ein Teilzahlungsgeschäft.
- Erhalt von Fördermitteln (neue Bundesländer) in Abhängigkeit von den
gesetzlichen Regelungen möglich.
Für wen eignet sich Mietkauf?
Für alle Kunden die eine Alternative zur Ratenzahlung wünschen.
Für alle Kunden, die Eigentum am finanzierten Objekt erwerben möchten.
Vorteile für unsere Kunden:
- Sie werden Eigentümer der Geräte mit Zahlung der letzten Rate.
- Alternative zum Bankkredit.
- Als Firma können Sie die zu zahlende Umsatzsteuer über die Umsatzsteuervoranmeldung der laufenden Periode geltend machen.
- Erhalt der Fördermittel möglich.